Eine hochrangige EU-Gruppe fordert einen brisanten Datenzugriffs-Plan. Strafverfolgungsbehörden soll ein Echtzeit-Datenzugriff ermöglicht werden. Rechtsexperten und EU-Politiker sehen das im Gespräch mit NIUS als das nächste versteckte Überwachungsrisiko für den Allgemeinbürger. Ein Abgeordneter warnt sogar vor einer „staatlichen Gesinnungsschnüffelei“.
Kürzlich erst beschäftigten viele Bürger im Land die deutsche Umsetzung des „Digital Service Acts“ (DSA) der EU mit sogenannten „Trusted Flaggers“. Dass private Meldestellen für mehr Kontrolle im Netz sorgen, löste großen Wirbel aus. Kritiker sehen dies hinsichtlich der Meinungsfreiheit problematisch. Für rechtswidrige Inhalte gibt es eigentlich eine staatliche Struktur aus Justiz und Polizei – die wird jedoch jetzt ergänzt mit staatlich-geförderten Meldeportalen. Jetzt könnte ein neuer EU-Plan für Bürger problematisch werden.
Die „Hochrangige Gruppe zum Datenzugriff für eine wirksame Strafverfolgung“, kurz HLG, wurde 2023 von der EU-Kommission eingesetzt. Den Vorsitz hat die Kommission zusammen mit der rotierenden EU-Ratspräsidentschaft (Regierungen der EU-Mitgliedsländer). In einem Empfehlungsbericht fordert die EU-Gruppe ab 2025 für Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit der Echtzeit-Überwachung von Handys und Laptops. Ziel soll sein, Organisierte Kriminalität zu bekämpfen.
Doch Kritiker sehen bei der vorgeschlagenen Echtzeit-Überwachung von Kommunikationsdaten ein Risiko für Grundrechte und Privatsphäre. Zuvor machte auch der Europäische Datenschutzausschuss seine Bedenken in einer großen Stellungnahme kund, sprach sich dagegen aus – doch die hochrangige EU-Gruppe hatte dies offenbar nicht ernst genommen ...
Die problematischen Pläne:
Der Strafrechtler Udo Vetter meint zu NIUS: „Das Problem beginnt bereits damit: Was ist eigentlich Organisierte Kriminalität? Vieles, was heute stattfindet, könnte man mit etwas gutem Willen als Organisierte Kriminalität labeln. Zudem lehrt uns Juristen die Erfahrung, dass alles, was unter dem Label Terror- oder Kinderpornografie-Bekämpfung eingeführt wird, früher oder später aufgeweicht wird.“
Strafrechtler Udo Vetter
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