Bereits im vergangenen Jahr wurde bekannt, dass auch Friedrich Merz (CDU) gegen Bürger vorgeht, von denen er sich beleidigt fühlt. Am Wochenende offenbarte dann eine Recherche der Welt das komplette Ausmaß der Strafverfolgung. Ein Medienbericht zeigt nun, dass Beleidigungen gegen Merz auch seit dessen Amtsantritt als Bundeskanzler weiter verfolgt werden.
Auf eine Anfrage von Neues Deutschland (nd) bestätigte das Bundeskanzleramt, dass von Merz' Amtsantritt bis zum 24. November mehr als 140 „Kontaktaufnahmen“ wegen strafrechtlich relevanter Äußerungen durch Polizei und Staatsanwaltschaften erfolgt seien. Am 5. Dezember seien es bereits 170 Anzeigen gewesen.
Auch wenn Merz selbst die Strafanträge nicht unterschrieben hat – er hätte die Strafverfolgung ablehnen und damit beenden können. Denn der Politikbeleidigungsparagraf 188 ist wegen der Widerspruchsmöglichkeit ein Spezialfall. Wenn der betroffene Politiker – in diesem Fall Merz – sich weigert, den Strafantrag zu unterschreiben, liegt ein Verfahrenshindernis vor und es kommt zu keinen weiteren Ermittlungen durch die Polizei.
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