Der Historiker Rainer Zitelmann hat Post von der Berliner Staatsanwaltschaft erhalten. Der Vorwurf: Eine Bildmontage, in der der Historiker einen Vergleich zwischen Adolf Hitler und Wladimir Putin aufstellt, soll gegen den Paragrafen 86a StGB, das „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“, verstoßen. Absurd: Zitelmann selbst ist Historiker, hat seine Dissertation über Adolf Hitler verfasst.
Die Bildmontage, die Zitelmann auf X geteilt hatte, zeigt Adolf Hitler und Wladimir Putin, an Hitlers Arm ist eine Hakenkreuzbinde zu sehen. Hitler werden in der Montage folgende Worte in den Mund gelegt: „Gebt mir die Tschechoslowakei, und ich werde niemand anderen angreifen.“ Putin sagt hingegen: „Gebt mir die Ukraine, und ich werde keinen anderen angreifen.“
Die intendierte Aussage der Montage ist klar: Sie soll eine Parallele zwischen beiden Aussagen ziehen und verdeutlichen, dass die Zusicherung eines autoritären Herrschers, seine territorialen Ansprüche würden sich auf ein bestimmtes Gebiet beschränken, nicht zwangsläufig glaubwürdig ist und historisch betrachtet auch als Vorwand für weitergehende Expansion dienen kann. Das auf rechtsextreme Straftaten spezialisierte Kommissariat 533 des Berliner Landeskriminalamts ermittelt trotzdem gegen den Historiker wegen des Verdachts der Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen.
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