Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat Ermittlungen gegen die niedersächsische AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt aufgenommen. Hintergrund ist eine Strafanzeige, die aufgrund des Verdachts auf Volksverhetzung eingereicht wurde.
Die Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet (ZHIN) bei der Staatsanwaltschaft Göttingen prüft aktuell den Vorwurf, dass Behrendt öffentlich Angehörigen sexueller Minderheiten pauschal Pädophilie unterstellt und sie in der öffentlichen Wahrnehmung herabgewürdigt haben soll. Anlass ist ein Post, in dem Behrendt die Regenbogenfahne als „Symbol für die Gefährdung von Kindern durch pädophile Lobbygruppen und LGBTQ-Propaganda“ bezeichnete.
Behrendt verteidigt ihren Beitrag als eine „vollständig zulässige Meinungsäußerung“ im Rahmen von Artikel 5 des Grundgesetzes und betrachtet das Verfahren als „offensichtlich politisch motiviert“. Sie erwartet daher eine Einstellung des Verfahrens. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft wies gegenüber dem NDR jedoch darauf hin, dass die Meinungsfreiheit in diesem Fall nicht schütze, da Behrendt „unwahre Tatsachenbehauptungen“ aufgestellt habe.
Parteipressekonferenzen von Die Linke, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen











