In Schleswig-Holstein sollen Bürger künftig wegen einer vermeintlichen Diskriminierung durch Behörden und Polizei klagen können. Sozialministerin Aminata Touré plant dafür ein neues Vielfalts- und Diskriminierungsschutzgesetz. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) soll das Vorhaben Betroffene vor Diskriminierung durch offizielle Stellen wie Verwaltung oder Sicherheitsbehörden schützen. Wer Benachteiligung erlebt, soll Schadenersatz einklagen können.
Touré widerspricht der Sorge, dass ein solches Gesetz bei Beamten auf Vorbehalte stoßen könnte, weil damit legitime behördliche Entscheidungen zum Nachteil Betroffener schnell unter Diskriminierungsverdacht geraten könnten: „Das ist ein Gesetz für Vielfalt und zum Schutz vor Diskriminierung. Es ist für die Menschen und die Verwaltung da und richtet sich nicht gegen sie“, sagte sie der dpa.
Zugleich betont sie, dass es nicht nur um mögliche Klagen gehe, sondern auch um Prävention und einen anderen Umgang in staatlichen Einrichtungen. So wolle sie „das Bewusstsein der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst für das Thema schärfen und sie mit Fortbildungen weiter sensibilisieren“. Demnach gebe es in Schleswig-Holstein bisher keinen ausreichenden Schutz vor Diskriminierung in öffentlichen Einrichtungen.
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