Wie die Berliner Zeitung berichtet, hat das sächsische Innenministerium mit einem internen Erlass weitreichende Vorgaben zum Umgang mit AfD-Mitgliedern und Sympathisanten im Waffenrecht beschlossen. Das 16-seitige Dokument zur „waffenrechtlichen Beurteilung der Zuverlässigkeit von Mitgliedern beziehungsweise Unterstützern der Partei Alternative für Deutschland“, das der Zeitung exklusiv vorliegt, regelt, dass schon AfD-Sympathisanten künftig mit dem Entzug ihrer Waffenbesitzkarte oder bei Neuanträgen mit zusätzlichen Hürden rechnen müssen.
Das Ministerium bestätigte die Existenz des Erlasses auf Anfrage. Dieser sei im Juli 2025 „infolge der Einstufung des AfD-Landesverbandes als gesichert rechtsextremistisch“ ergangen. Eine Veröffentlichung lehnte das Haus jedoch ab und berief sich darauf, dass der Erlass „ein internes Schriftstück“ sei.
Im Zentrum des Dokuments steht die Auffassung, dass die Mitgliedschaft oder Unterstützung der AfD Zweifel an der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit begründen kann. Bereits im Eingangsteil des Dokuments heißt es laut Berliner Zeitung: „Infolge dieser Ausgangslage ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit der Mitglieder und Unterstützer nach der Regelvermutung des § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG grundsätzlich zu überprüfen.“ Weiter werde ausdrücklich festgestellt: „Beim Sächsischen Landesverband der AfD handelt es sich um eine solche Vereinigung.“
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