Kontaktschuld und Ansichten, die Linken unangenehm sind – darauf gründen sich die Vorwürfe gegen den Ludwigshafener AfD-Bürgermeisterkandidaten Joachim Paul. Lesen Sie hier im Detail, was dem AfD-Politiker vorgeworfen wird.
Der Wahlausschuss der Stadt Ludwigshafen hat am Dienstag den AfD-Politiker Joachim Paul von der Bürgermeisterwahl in Ludwigshafen ausgeschlossen. Dass Paul nicht kandidieren darf, wird mit „Zweifeln an seiner Verfassungstreue“ begründet. Diese speisen sich aus einem bizarren Verfassungsschutz-Gutachten, das NIUS in Gänze vorliegt.
Adressiert ist es an Ludwigshafens Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck (bis 2023 in der SPD aktiv), die dem Wahlausschuss vorsitzt. Der Abteilungsleiter des Verfassungsschutzes trägt in dem elf Seiten umfassenden Dokument, in dem die gegen Paul vorgebrachten Vorwürfe auf knapp fünf Seiten zusammenschnurren, „die aus Sicht des Verfassungsschutzes relevanten offenen und gerichtsverwertbaren Erkenntnisse“ vor.
Woraus sich diese gründen, wird aus einem Satz am Ende des Schreibens deutlich: „Vorsorglich weise ich darauf hin, dass insbesondere die den hiesigen Internet-Recherchen zugrundeliegenden Ergebnisse keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben können.“ Im Klartext: Ein Beamter hat offenbar (fast) ausschließlich frei verfügbare Quellen genutzt, also mutmaßlich ins Google-Suchfenster „Joachim Paul AfD“ eingegeben. Die Ergebnisse fallen entsprechend dürftig aus.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Einige der Ansichten Pauls muss man nicht teilen, sie sind gleichwohl von der Meinungsfreiheit gedeckt. Zweifel an seiner Verfassungstreue werden – jedenfalls in den aufgeführten Fällen – nicht im Ansatz belegt. Und hauptsächlich versucht man Paul dadurch zu diskreditieren, dass er Kontakte zur „Neuen Rechten“ pflegt.
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