England und Wales: Ethnische Minderheiten erhalten bei Strafverfahren einen Vorteil

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England und Wales: Ethnische Minderheiten erhalten bei Strafverfahren einen Vorteil
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Ab kommendem Dienstag gelten in England und Wales neue Bestimmungen zur Verurteilung von Angeklagten. Die Richtlinie, die durch die unabhängige Regierungsbehörde, den „Sentencing Council“ (zu Deutsch: Strafzumessungsrat) beschlossen wurde, schreibt vor, dass bestimmte Gruppen beim Strafmaß einen Vorteil erhalten.

So sollen Frauen, ethnische und religiöse Minderheiten sowie junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren in Zukunft im Fall einer Verurteilung „normalerweise“ einen sogenannten „Presentence investigation report“ (zu Deutsch: Bericht zur Untersuchung der Vorstrafen) erhalten. Diese Untersuchung dient dazu, die Tat im Kontext des sozio-kulturellen Hintergrunds des Täters zu setzen: Der Bericht wirkt damit meist strafmildernd.

Die Untersuchung muss durchgeführt werden, solange das Gericht sich nicht ausdrücklich dagegen entscheidet – bei geringeren Vergehen ist das jedoch oft der Fall. Durch die neuen Richtlinien wird davon jedoch, zumindest im Fall der bereits genannten Gruppen, abgeraten. Diese sollen also in Zukunft auch bei geringen Vergehen diese, oftmals strafmildernde, Behandlung erhalten. Weiße Männer und Christen gehören hingegen nicht zu den in den Richtlinien bevorzugten Gruppen, müssen also künftig mit höheren Strafen rechnen als andere, vermeintlich marginalisierte Engländer und Waliser.

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