Es ist ein interessantes Urteil, welches die dritte Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts am Mittwoch gefällt hat. Eltern wollten nicht, dass in einem Grundschul-Hort ihrer Kinder die „Progress Pride“-Flagge hängt. Und sie beschwerten sich, dass in der Grundschule Ausmalbilder von Drag-Queens auslagen. Das Gericht wies die Beschwerde in beiden Fällen ab.
Die Eltern eines Mädchens, welches die erste Klasse einer Grundschule in Berlin-Treptow besucht, kämpften vor Gericht vergeblich. Ihr Anliegen: Am Nachmittag lagen im Hort Ausmalbilder von Dragqueens aus, die dem Paar als zu sexualisierend für ihre Tochter erschienen. Außerdem hing eine modifizierte Regenbogenflagge in dem Hortraum. Dagegen ging das Ehepaar gerichtlich vor.
Die sogenannte „Intersex-Inclusive Progress Pride Flag“
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