Eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts allein ist aus Sicht von Politikern von CDU und CSU kein Grund, die Zurückweisungen von Asylsuchenden zu beenden.
Unionspolitiker halten vorerst an den vom Berliner Verwaltungsgericht gerügten Zurückweisungen von Asylsuchenden fest. „Die Zurückweisungen müssen fortgesetzt werden“, sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), der Deutschen Presse-Agentur.
Die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet ist laut einer Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts rechtswidrig. Ohne Durchführung des sogenannten Dublin-Verfahrens dürfen sie nicht abgewiesen werden, entschied das Gericht. Im konkreten Fall ging es um drei Somalier, die nach der neuen Regelung am 9. Mai von Frankfurt (Oder) aus nach Polen zurückgeschickt wurden.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











