2021 stufte der Thüringer Verfassungsschutz als erste Behörde einen Landesverband der AfD als „gesichert rechtsextrem“ ein. Der Präsident des Amtes, Stephan Kramer, ließ dazu ein ca. 600-seitiges Gutachten über die AfD anlegen.
Nach Apollo News-Informationen kam es dann zur Erstellung eines rund 30-seitigen Ergänzungsgutachtens durch einen Mitarbeiter. Darin ging es insbesondere um Fragen der Meinungsfreiheit. Urteile des Bundesverfassungsgerichts werden aufgeführt, die zeigen, wie mit mehrdeutigen Aussagen im Kontext der Meinungsfreiheit umzugehen ist – tendenziell sollen Aussagen im Sinne des Betroffenen interpretiert werden.
Der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler erklärt dazu gegenüber Apollo News: „Natürlich können manche Aussagen doppeldeutig sein. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts müssen mehrdeutige Aussagen immer so ausgelegt werden, dass sie von der Meinungsfreiheit geschützt sind. Der Verfassungsschutz darf das Grundrecht der Meinungsfreiheit nicht verletzen.“
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