Die Bundespolizeigewerkschaft DPolG hat in Person von Heiko Teggatz Anzeige gegen Unbekannt wegen der Schleusung von drei Somaliern erstattet – jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder). Das bestätigte die Ermittlungsbehörde am Freitag gegenüber dem Focus. Konkret geht es um einen bestätigten Anfangsverdacht, es könnte eine Verletzung von Paragraf 96 des Aufenthaltsgesetzes vorliegen.
Dort sind die Strafen für das Anstiften oder verbotene Einführen von Ausländern nach Deutschland geregelt. Neben Geldstrafen kann es in besonders schweren Fällen auch Haftstrafen von bis zu zehn Jahren geben. Wie auch die Anzeige der DPolG richtet sich die Ermittlung der Staatsanwaltschaft jedoch zunächst gegen Unbekannt.
In der Anzeige hatte die Bundespolizeigewerkschaft in Vertretung durch deren stellvertretenden Bundesvorsitzenden, Teggatz, dennoch mehrfach die Nichtregierungsorganisation (NGO) Pro Asyl kritisiert. Diese steht in der Kritik, weil sie den drei Somaliern Anfang Mai bei der Einreise geholfen haben soll.
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