„Einfach später zahlen?“ Ab 2026 geht's überhaupt nicht mehr einfach ...

vor 6 Monaten

„Einfach später zahlen?“ Ab 2026 geht's überhaupt nicht mehr einfach ...
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Einfach mal online etwas bestellen und mit PayPal oder Klarna später bezahlen: Das ist praktisch und einfach. Doch damit wird es 2026 vorbei sein. Die EU-Kommission hat eine neue Richtlinie erlassen, die angeblich Verbraucher schützen soll. Und die Bundesregierung wird sie 2026 auch konsequent umsetzen. In Wahrheit bedeutet es aber, dass auch bei kleinsten Beträgen jeder Kunde durchleuchtet wird. Es bringt neue Aufwände und Kosten für Banken und alle Unternehmen, die „Später-Bezahlen“ ermöglichen. Und es wird am Ende alles teurer und Kreditkonditionen schlechter machen.

Ab November 2026 greifen strengere Verbraucherschutzregeln für Bezahldienste und Ratenkäufe im Online-Handel. Die überarbeitete EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225 beendet eine jahrelange rechtliche „Grauzone“ und unterwirft auch kleinste Kredite künftig denselben Anforderungen wie klassische Bankdarlehen. Betroffen sind vor allem die beliebten „Buy Now, Pay Later“-Angebote von Anbietern wie Klarna, PayPal und Afterpay, die Millionen Verbrauchern ermöglichen, Waren sofort zu erhalten und später zu bezahlen.

Das Kernstück der Reform ist die Abschaffung der sogenannten 200-Euro-Regel. Bisher galten Kleinkredite unter 200 Euro als Bagatelle und fielen kaum unter Verbraucherschutzvorschriften. Wer Kleidung, Konzerttickets oder Elektronik auf Rechnung oder in Raten kaufte, bewegte sich rechtlich in einer Grauzone mit intransparenten Bedingungen, die hohe Mahngebühren oder das Risiko einer Schuldenfalle begünstigte. Mit der neuen Regelung entfällt diese Ausnahme vollständig.

Das Klarna-Office in Berlin-Mitte

Die EU-Richtlinie, die das Europäische Parlament im Oktober 2023 verabschiedete, verpflichtet alle Mitgliedstaaten in Artikel 48 Absatz 1, bis zum 20. November 2025 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen und zu veröffentlichen. Deutschland hat im Juni 2025 einen Referentenentwurf vorgelegt, seit dem 3. September liegt der Kabinettsentwurf der Bundesregierung vor. Spätestens bis November 2026 muss das Gesetz vollständig angewendet werden.

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