„Spaltung überwinden“, „Vertrauen zurückgewinnen“, „Transparenz stärken“, „die Gesellschaft versöhnen“ – mit diesen Schlagworten eröffnete die Bundestagspräsidentin Julia Klöckner am 8. September 2025 die Enquete-Kommission des Bundes. Das suggeriert, dass die Erwartungen der Bürger erfüllt werden. Doch ausgerechnet die Corona-Enquete auf Bundesebene, die der Versöhnung dienen soll, wendet bereits im Modus der Konstituierung das Mittel der Spaltung an und das, obwohl ein gemeinsames Vorgehen mit den Fraktionen betont wurde. Schon der Auftakt erzwingt deshalb einen fragenden Blick hinter die Kulissen, da sich wesentliche Vorgänge in nichtöffentlichen Sitzungen ereignen, über die sonst kein Medium berichtet.
2023 waren fast zwei Drittel der Bevölkerung laut der Civey-Umfrage der Meinung, dass eine politisch unabhängige Aufarbeitung erforderlich ist und das noch, bevor die RKI-Files und Pfizer-Files geleakt wurden. Drei Jahre vergingen, in denen die Bundesregierung debattierte, welche Aufarbeitung ihr gefälliger ist: von Scholzens sympathischem „Bürgerrat“, über die Enquete-Kommission der FDP bis hin zu dem von Lauterbach im Bundeskanzleramt favorisierten Expertenrat. Einem Jens Spahn genügte es indes völlig, sich „gegenseitig viel zu verzeihen“. Eine Aufarbeitung mit juristischer Dimension in Form eines Untersuchungsausschusses, wie sie die AfD als größte Oppositionspartei beabsichtigte, kommt nicht in Frage – darin waren sich alle Regierungsparteien auf Bundesebene stets einig.
Führen wir uns dazu einen Ausschnitt der Eröffnungsrede der Bundestagspräsidentin Julia Klöckner vor Augen:
„Diese Aufarbeitung soll sehr gründlich sein, soll transparent sein und sie soll vor allen Dingen auch selbstkritisch sein. […] Zweitens ist die Aufarbeitung eine große Chance, um wieder zu einer gesellschaftlichen Versöhnung zu kommen. [..] Und mehr noch, ich bin überzeugt, dass eine konsequente Aufarbeitung eine große Chance auch für eine gesellschaftliche Versöhnung ist. Und diese Chance müssen wir auch gemeinsam nutzen. Gemeinsam sage ich, dass wir Vertreterinnen und Vertreter aller Fraktionen in dieser Enquete-Kommission haben. Heute werden wir den Vorsitz auch wählen.”
Die Art und Weise, mit der die 28-köpfige Enquete, bestehend aus 14 Abgeordneten und 14 Sachverständigen, konstituiert wurde, entspricht weder den Eingangsworten der Bundestagspräsidentin noch den Statements der Regierungsfraktionen nach der Wahl, denn sie ließ die notwendige Transparenz vermissen, die für den Aufbau des Vertrauens unerlässlich ist. Es gilt deshalb unter anderem zu beleuchten, ob dem „gemeinsam“ durch die Auswahl der Sachverständigen anhand der Fraktionsstärke Genüge getan wird oder ob nicht auch eine regelkonforme Besetzung des stellvertretenden Vorsitzes durch die stärkste Oppositionspartei ein Merkmal von politischer Gemeinsamkeit ist.
Die Auswahl der 14 Sachverständigen nach Fraktionsstärke (5 CDU/CSU, 3 AfD, 3 SPD, 2 Bündnis 90/DIE GRÜNEN, 1 Die Linke) erfolgte noch regelhaft, wobei jetzt schon zu erahnen ist, dass ähnlich wie in den Landesparlamenten auch hier zwei Welten aufeinander treffen werden. Dagegen war der Wahlvorgang äußerst ungewöhnlich. Der internen Einladung zufolge, welche den Betreff „Konstituierung der Enquete-Kommission“ enthielt, kündigte die Bundestagspräsidentin Frau Julia Klöckner ihren Kolleginnen und Kollegen und damit allen Fraktionen an, dass die Wahl des stellvertretenden Vorsitzes erst nach der Konstituierung in einer „nichtöffentlichen Sitzung“ geplant ist.
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