Der AfD-Politiker Joachim Paul darf weiterhin nicht als Kandidat der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen antreten. Der dortige Wahlausschuss hatte Paul aufgrund von „Zweifeln an seiner Verfassungstreue“ ausgeschlossen. Pauls Eilantrag, doch an der Wahl als Kandidat teilnehmen zu dürfen, ist vom Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße abgelehnt worden.
Begründung des Gerichts: Der AfD-Politiker müsse das nachträgliche Wahlprüfungsverfahren abwarten. Deshalb sei eine vorläufige Zulassung nicht möglich, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.
Paul soll die Wahl am 21. September also abwarten und dann versuchen, seinen Ausschluss anzufechten. Die Verfolgung der subjektiven Rechte Einzelner müsse gegenüber der Notwendigkeit zurücktreten, die Stimmen einer Vielzahl von Bürgern in einer einheitlichen, wirksamen Wahlentscheidung zusammenzufassen, heißt es weiter.
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