Nachdem bekannt wurde, dass die Kriminalpolizei am 12. November bei Stefan Niehoff aus Unterfranken zur Hausdurchsuchung anrückte, weil dieser auf X ein Habeck-Meme geteilt hatte, wurde immer wieder behauptet: Die Polizei-Aktion fand nicht allein wegen des Vorwurfs der Politiker-Beleidigung statt. Vielmehr sollen angeblich volksverhetzende Inhalte, die Niehoff verbreitet habe, Grund für die Polizei-Aktion gewesen sein.
Fakt ist aber: Obwohl auf dem Kopf des Durchsuchungsbeschlusses „Volksverhetzung“ steht, wird allein die Politiker-Beleidigung als Grund für die Durchsuchung angeführt.
Am Freitag erhielt Niehoffs Anwalt Marcus Pretzell von der Staatsanwaltschaft das Aktenzeichen zum Fall, nachdem er bereits am 14. November die Akte seines Mandanten angefordert hatte. Bizarr: Obwohl Pretzell in seiner Anfrage den Betreff „Niehoff Volksverhetzung“ gewählt hatte, hieß es im Briefkopf der Antwort plötzlich: „Ermittlungsverfahren gegen Stefan Willi Niehoff wegen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung gegen Personen des öffentlichen Lebens.“
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