Als Schwarz-Rot seine Pläne bekannt gab, das Sondervermögen durch den abgewählten Bundestag zu bringen, klagten AfD und Linkspartei vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe. Doch die Klage scheiterte am vergangenen Freitag im Eilverfahren. Das Gericht sah den abgewählten Bundestag als verfassungsmäßig befugt an, zusammenzutreten und Grundgesetzänderungen zu beschließen.
Doch der juristische Kampf um das Sondervermögen ist noch nicht vorbei. Wie bereits der ehemalige FDP-Politiker Marcel Luthe auf X (ehemals Twitter) bestätigte, haben nun die Freien Demokraten ein Organstreitverfahren in Karlsruhe beantragt. Dafür haben sich die FDP-Abgeordneten Florian Toncar, Otto Fricke und Thorsten Lieb (Lieb und Fricke sind zusätzlich Mitglieder des Haushaltsausschusses) zusammengetan. Ihr Prozessbevollmächtigter ist der Würzburger Rechtsprofessor Kyrill-Alexander Schwarz.
Die genaue Form der FDP-Klage ist bislang nicht bekannt. Laut Luthe will man sich vor allem gegen die schnelle Abhandlung des Gesetzes wenden. Bereits am Sonntag ist es im Haushaltsausschuss des Bundestags zu intensiven Debatten gekommen.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











