Zwischen der Stadt Dortmund und dem Kreisverband der AfD gibt es Streit um die Verwendung des Stadtwappens auf Wahlplakaten. Am 14. September findet die Oberbürgermeisterwahl statt – dafür hatte die AfD das Wappen auf ihren Plakaten abgedruckt. Die Stadt werde deswegen beim Landgericht Dortmund eine einstweilige Verfügung einreichen, teilte ein Pressesprecher gegenüber der Nachrichtenagentur dpa mit.
Der Partei solle es untersagt werden, das Stadtwappen oder Variationen davon auf Plakaten oder im Internet zu verwenden, wenn keine ausdrückliche schriftliche Genehmigung vorliege, argumentiert die Stadt. Sie fordert überdies, dass Wahlplakate mit dem Wappen entfernt werden oder die Wappenabbildung unkenntlich gemacht werden müsse.
Das angebliche Darstellungsverbot soll nicht nur für das Wappen, sondern auch für „ein diesem verwechselbar ähnlich sehendes Zeichen“ gelten, so der Sprecher der Stadt. „Wir werden nicht nachgeben“, kündigte der AfD-Oberbürgermeisterkandidat Heiner Garbe in einem Video an. Aus Neutralitätsgründen sei es keiner Partei erlaubt, das Wappen im Wahlkampf zu nutzen, so die Stadt.
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