Rheinland-Pfalz lieferte 2025 die Blaupause: Im Fall Joachim Paul griffen SPD-geführtes Innenministerium, Verfassungsschutz und Wahlausschuss ineinander; die Gerichte ließen den Ausschluss bestehen und verwiesen auf ein späteres Wahlprüfungsverfahren. Niedersachsen hat aus diesem Vorgang gelernt: Dort wurde das Verfahren 2026 rechtlich nachgeschärft und anschließend gegen mehrere AfD-Kandidaten nahezu serienmäßig eingesetzt.
In Niedersachsen hatte die SPD aus den Ereignissen gelernt. Bereits im Jahr 2014 ließ die SPD ins Niedersächsische Kommunalwahlgesetz (NKWG) schreiben, das als Voraussetzung für die Teilnahme an den Kommunalwahlen die Verfassungstreue des Bewerbers gilt. Bei Zweifel könne der Verfassungsschutz gefragt werden.
Frühjahr 2026, Hannover: mit Blick auf das grundgesetzwidrige Vorgehen in Rheinland-Pfalz wollte die SPD in Niedersachsen das Unrecht rechtlich absichern und peitschte gerade noch rechtzeitig eine neue Vorschrift für die Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO) durch, nach der die Wahlleiter verpflichtet sind, bei Zweifeln an der Verfassungstreue der Kandidaten die Kommunalaufsicht einzuschalten. Damit hatte man das grundgesetzgarantierte aktive und passive Wahlrecht der Bürger makuliert.
10. Juli 2026: der Wahlkreisleiter des Landkreises Friesland in Niedersachsen, in dem der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert für die Wahl zum Landrat kandidiert, wendet sich an die Kommunalaufsicht, um „das Innenministerium aufgrund des dargelegten Sachverhaltes um Prüfung der Wählbarkeitsvoraussetzung“ von Martin Sichert zu bitten.
Juni/Juli 2026: Was sich jetzt abspielt, wird zur Routine im SPD-regierten Niedersachsen. Nachdem der Verfassungsschutz, der der Genossin Daniela Behrens untersteht, behauptet hat, dass der Landesverband der AfD „rechtsextrem“ sei, sehen sich die Wahlleiter von Friesland im Falle des Bundestagsabgeordneten Martin Sichert, von Lüneburg im Falle des Landtagsabgeordneten Stephan Bothe, von Herzberg am Harz im Falle von Justin Vogel und von Wilhelmshaven im Falle des Landtagsabgeordneten Thorsten Moriße gezwungen, die Kommunalaufsicht anzufragen, weil „Zweifel…an der jederzeitigen Verfassungstreue, deren Vorliegen eine Voraussetzung für die Zulassung Ihres Wahlvorschlages ist“, bestehen, wie beispielsweise die Kreiswahlleiterin Sigrid Vossers des Landkreises Lüneburg am 18. Juni 2026 Stephan Bothe informiert.
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