Im Brandenburger Landtag haben SPD und CDU den Tatbestand der „digitalen Gewalt“ in einem Entschließungsantrag als besonders gravierend eingeordnet. Dabei kommen die Koalitionsfraktionen zu dem Schluss, dass sie für Betroffene teils sogar schwerere Folgen haben könne als analoge Gewalt. „Digitale Gewalt wirkt oft für die Opfer noch schwerer und nachhaltiger als analoge physische oder psychische Gewalt“, heißt es in dem Antrag, der am Mittwoch im Anschluss an eine Aktuelle Stunde angenommen wurde.
Die Koalitionsfraktionen begründen diese Einordnung mit der „potenziellen Reichweite, der ununterbrochenen Verfügbarkeit der Inhalte und der Anonymität der Täter“. In dem Antrag wird „digitale Gewalt“ als „drängendes gesellschaftliches Problem“ beschrieben. Als Beispiele werden unter anderem Cybermobbing, Stalking, Hasskommentare und die Erstellung von Deepfakes aufgeführt. Die Folgen reichten von „erheblichen psychischen Belastungen“ bis hin zu „sozialen und beruflichen Einschränkungen“.
Insbesondere die bestehende Rechtslage wird vor diesem Hintergrund kritisiert. Demnach erfassten die bestehenden straf- und verfahrensrechtlichen Regelungen digitale Gewalthandlungen „bislang nur unzureichend“. Erschwert werde die strafrechtliche Verfolgung etwaiger Verstöße zudem durch „Strafbarkeitslücken und Beweisschwierigkeiten“. Auch der Opferschutz greife noch zu kurz, weil das geltende Strafrecht die Dimension der Taten nicht angemessen abbilde.
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