Heimlich, still und leise hat die UN-Vollversammlung an Heiligabend das heftig umstrittene Abkommen der Vereinten Nationen zum Kampf gegen Cyberkriminalität abgenickt. Weil ein eigens eingerichteter Ausschuss den Entwurf für die „Konvention gegen Internetkriminalität“ im August 2024 einstimmig befürwortet hatte, passierte die Resolution das Gremium ohne Abstimmung. Doch sie könnte es in sich haben.
Vordergründig hat das Abkommen zum Ziel, „die internationale Zusammenarbeit bei der Prävention und Bekämpfung von Cyberkriminalität zu stärken und Menschen und ihre Rechte online zu schützen“. Die unterzeichnenden Staaten verpflichten sich zur Kooperation, wenn ein anderer Staat etwa um Hilfe bei der Verfolgung von Internetbetrügern, Waffenhändlern oder Kinderporno-Vertreibern bittet, die ihre Server im betreffenden Staat haben. Das hört sich zunächst einmal sinnvoll an. So gibt es zahlreiche Länder, denen die technischen Mittel und das Know-how fehlen, um Cyberkriminelle zu überführen, weshalb sich diese gern in kleinen Karibikstaaten niederlassen.
Kritiker befürchten allerdings erhebliche Folgen für Bürgerrechte und Datenschutz. Philippe Burger von der Piratenpartei Schweiz: „Dieses Abkommen ist eine Gefahr für die Privatsphäre, den Journalismus, die IT-Sicherheit und die Meinungsfreiheit“. Der Partei zufolge sieht die völkerrechtliche Übereinkunft weitgehende Auflagen zum Ausspähen von Nutzern in Echtzeit und zum Datenaustausch für die Mitgliedsstaaten vor, „während es den Schutz und den Stellenwert der Menschenrechte weltweit schwächt“.
Die Möglichkeitenen des Datenaustauschs können auch missbraucht werden.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











