Bei all der Aufregung um die Verfassungsgerichtskandidatin Frauke Brosius-Gersdorf, deren Karrieresprung nach Karlsruhe von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vorerst verhindert wurde, geht die zweite von Rot-Grün vorgesehene Verfassungsrichterin etwas unter. Dabei gibt das bisherige Wirken von Ann-Katrin Kaufhold, die Staatsrecht in München lehrt, ausreichend Anlass dafür, ihre Wahl an das höchste deutsche Gericht zu hinterfragen. Denn mit ihr würde eine Verfechterin kompromissloser Klimapolitik die Spielregeln unserer Demokratie mitentscheiden.
Einen Vorgeschmack darauf, wohin das führen kann, gab der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2021. Die Verfassungsrichter interpretierten damals das Staatsziel „Klimaneutralität“ ins Grundgesetz hinein und entzogen es damit der politischen Debatte. Das Parlament, die gewählten Volksvertreter, sollten fortan nur noch über Umsetzungsfragen entscheiden dürfen – die Richtung diktierte Karlsruhe. Dass Deutschland seinen Kohlenstoffdioxid-Ausstoß radikal reduzieren muss, haben die obersten Richter des Landes entschieden.
Ann-Katrin Kaufhold freute sich darüber. Denn es entsprach dem, was ihrer Meinung nach vornehmste Aufgabe der Richterschaft ist: den von Wählerlaunen abhängigen Volksvertretern die Richtung zu weisen. Andere Staatsrechtler waren entsetzt. Doch zu dieser Zeit, vor Ukrainekrieg und Energiekrise, war das Meinungsklima noch so klimabewegt, dass sich kaum einer traute, die grüne Weisheit in roten Roben öffentlich infrage zu stellen.
Einer der wenigen, die den Mut dazu hatten, war Sebastian Müller-Franken von der Philipps-Universität Marburg. Er kritisierte die „grundstürzende Entscheidung“ des Bundesverfassungsgerichts in einem ausführlichen Gespräch in Cicero. Kernpunkt seiner Kritik: „Der Bundestag hat nur noch die Funktion, darüber zu entscheiden, in welchem Maße welche Freiheitseinschränkungen vorgenommen werden. Und es müssen gravierende Einschränkungen kommen, um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen.“
Parteipressekonferenzen von Die Linke, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen











