Als der Bundestag im Herbst des Jahres 1949 zu seiner ersten Kanzlerwahl zusammentrat, war das ein guter Tag für Deutschland. Zwei Kandidaten standen zur Wahl, Kurt Schumacher von der SPD und Konrad Adenauer für die Union. Adenauer siegte mit der denkbar knappen Mehrheit von einer einzigen, wahrscheinlich seiner eigenen Stimme. Die SPD war enttäuscht und machte ihrem Ärger mit ein paar Zwischenrufen Luft, doch die drei Wörter „Mehrheit ist Mehrheit!“ genügten, um der Verfassung Geltung zu verschaffen. Damals noch.
Heute hätte das längst nicht mehr gereicht. Nachdem sich der Verfassungsbruch in Thüringen so glänzend ausgezahlt hatte, wird er jetzt auf einer höheren, auf Bundesebene geprobt. Geht es nach Rot und Grün, soll nicht die Mehrheit entscheiden, sondern die richtige Mehrheit; und was richtig ist, darüber entscheidet die Minderheit. Wenn die mit ihren Absprachen, ihren Drohungen und Insinuationen nicht durchkommt, spricht sie von Erpressung.
Ein kluger Engländer hatte die Mehrheitsregel einen Notbehelf genannt. Sie gelte nicht deshalb, weil sie gut sei, sondern weil sie weniger schlecht sei als alle anderen Versuche, unter den Bedingungen vorläufigen Wissens bindende Entscheidungen zu treffen. Das war zwar gut genug für John Stuart Mill, doch nicht für Jürgen Habermas. Um den Engländer auszustechen, beschwor er die Lieblingsfigur der Deutschen, die Idee. Die Mehrheitsregel gelte nur unter Vorbehalt, erklärte er. Sie müsse sich an der Idee messen lassen, „wie weit sich die Entscheidungen von den idealen Ergebnissen eines diskursiv erzielten Einverständnisses oder eines präsumptiv gerechten Kompromisses entfernen“.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











