Deutschlands größter katholischer Frauenverband hat in einer neuen Stellungnahme gefordert, dass Abtreibungen in katholischen Krankenhäusern gestattet sein sollen. Der „Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands“ (kfd) gehören rund 265.000 Mitglieder an. Am vergangenen Wochenende wurde nach etwa zwei Jahren der Beratung das Positionspapier „Zwischen Lebensschutz und Selbstbestimmung: Positionen und Perspektiven der kfd zu § 218 StGB“ verfasst.
„Der Prozess hat keinen Konsens hervorgebracht, aber eine gemeinsame Grundhaltung deutlich gemacht: die tiefe Achtung vor dem Leben von Beginn an und zugleich die klare Verpflichtung, Frauen im Schwangerschaftskonflikt nicht allein zu lassen“, heißt es in dem Papier. Immer wieder wird das Lebensrecht des „ungeborenen Lebens“ – von Kindern will man bei dem katholischen Verband bewusst nicht sprechen – der Würde und Selbstbestimmung der Frau gegenübergestellt.
Man teile die Auffassung, dass das menschliche Leben mit der Befruchtung beginne. Allerdings ist die Forderung, in katholischen Krankenhäusern Abtreibungen zu ermöglichen, ein Novum. Denn bisher darf in diesen Krankenhäusern wegen des katholischen Arbeitsrechts keine Abtreibung durchgeführt werden, es sei denn, das Leben der Mutter sei in akuter Gefahr.
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