Deutschland erzwingt die CO2-Bepreisung von Müllverbrennungsanlagen – obwohl die EU eine Ausnahme vorsieht

vor 10 Tagen

Deutschland erzwingt die CO2-Bepreisung von Müllverbrennungsanlagen – obwohl die EU eine Ausnahme vorsieht
Bildquelle: Apollo News

Deutsche Müllverbrennungsanlagen werden mit einem nationalen CO2-Preis besteuert, obwohl die Müllverbrennung in der EU explizit vom Emissionshandel ausgeschlossen ist. Dieses Vorgehen hat nun das Verwaltungsgericht Berlin in einem Urteil als rechtmäßig bestätigt.

Wie LTO berichtet, hatten die Betreiber einer Anlage zur Verbrennung gefährlicher Abfälle und einer kommunalen Siedlungsabfallverbrennungsanlage gegen die nationale Pflicht zum Erwerb von CO2-Zertifikaten geklagt – und sich dabei unter anderem auf EU-Recht berufen.

Das Berliner Verwaltungsgericht wies nun jedoch beide Klagen ab. Die Begründung: Die Müllverbrennung falle unter die EU‑Klimaschutzverordnung, die den Mitgliedstaaten vorschreibe, ihren CO2-Ausstoß zu reduzieren – wie sie das tun, könnten die Nationen allerdings individuell entscheiden. Entsprechend sei auch eine nationale CO2-Bepreisung als Klimaschutzmaßnahme zulässig.

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