Am 27. Juni 2024 hat die damalige „Ampel“-Regierung das „Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz (StARModG)“ durchgezogen. „Hehre“ rot-grün-gelbe Ziele waren: Es sollten mehr Mehrstaatigkeit und „ein starkes Bekenntnis zu Deutschland“ ermöglicht werden. Die „Voraufenthaltszeiten“ vor der Einbürgerung wurden von acht auf fünf Jahre beziehungsweise bei besonders guter Integration auf drei Jahre verkürzt. In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Für ehemalige Gastarbeiter reichen künftig mündliche Sprachkenntnisse. Ein Einbürgerungstest ist hier nicht mehr erforderlich.
Über die ideologische Motivation der „Ampel“-Parteien bei dieser Gesetzesinitiative muss man nicht lange rätseln: Deutschland soll ein anderes Deutschland werden. CDU-Kanzlerin Merkel hat hier ja „gute“ Vorarbeit geleistet. Die Merz/Klingbeil-Koalition wird daran nur wenig ändern. Der CDU/CSU/SPD-Koalitionsvertrag vom Mai 2025 ist in dieser Beziehung kaum das Papier wert, wenn es dort nebulös heißt: „Wir schaffen die ‚Turboeinbürgerung‘ nach drei Jahren ab. Darüber hinaus halten wir an der Reform des Staatsbürgerschaftsrechts fest.“
TE hat das Ärgernis am 10. September 2025 aufgegriffen. Tatsächlich wurde die „Turbo-Einbürgerung“, ein Herzensprojekt der Ampel-Koalition, im Oktober 2025 wieder abgeschafft.
Derweil explodierten die Zahlen: Im Jahr 2023 fanden deutschlandweit 200.100 Einbürgerungen statt, 2024 gab es 291.955 Einbürgerungen. Das ist ein Plus von 46 Prozent, wobei 2024 mit 161.030 Einbürgerungen mehr als die Hälfte auf die drei größten Bundesländer entfällt: NRW (68.705), Bayern (54.530) und Baden-Württemberg (37.805).
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