Der Rechtsstaat darf nicht zum Richterstaat werden

vor 10 Monaten

Der Rechtsstaat darf nicht zum Richterstaat werden
Bildquelle: NiUS

In Ludwigshafen muss die AfD draußen bleiben. Bei der Wahl zum Oberbürgermeister in der zweitgrößten rheinland-pfälzischen Stadt darf Joachim Paul nicht antreten. So entschied es der örtliche Wahlausschuss, so hat es das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße ebenso bestätigt wie das Oberverwaltungsgericht Koblenz. Es hat alles seine formale Richtigkeit.

Dennoch: Es ist schwer erträglich, dass in einer Demokratie nicht der Wähler souverän entscheiden darf, welchem Bewerber er sein Vertrauen schenkt. Gremien und Gerichte sieben das Personaltableau. Die Bevormundung des Wählers greift um sich. Ludwigshafen könnte eine Etappe sein auf dem Weg vom Rechtsstaat zum Richterstaat – und eine solche Entwicklung wäre nicht nur schwer erträglich. Sie wäre undemokratisch.

Die aktuelle Folge „Kissler Kompakt“ sehen Sie hier:

Wer Gerichtsurteile kritisiert, steht mit einem Bein im Verfassungsschutzbericht. Zumindest dann, wenn der Geheimdienst sein neues Beobachtungsfeld „Delegitimierung des Staates“ kreativ beackert. Wird der Staat nicht bereits delegitimiert, wenn die Gewaltenteilung als gefährdet betrachtet wird? Der Rechtsstaat beruht jedoch auf Meinungsfreiheit – auf dem Recht, seine Meinung äußern und verbreiten zu dürfen, ohne eine Bestrafung fürchten zu müssen.

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