Der nützliche Mythos von den psychisch kranken migrantischen Straftätern

vor 10 Monaten

Der nützliche Mythos von den psychisch kranken migrantischen Straftätern
Bildquelle: NiUS

Durch Deutschland rollt eine Welle der Gewalt: Mörder, Messerstecher und Totschläger bringen reihenweise Menschen um, fahren sie mit dem Auto über den Haufen oder fügen ihnen mit Messern und Äxten schwerste Verletzungen zu. Und das Interessante daran: viele der Täter sind Migranten und Asylbewerber. Und noch interessanter: unglaublich viele dieser Täter sind anscheinend psychisch krank. Am allerinteressantesten aber ist: Polizisten, Staatsanwälte und Pressesprecher der Justizbehörden wissen das oft schon nur Stunden nach der Tat.

Deutschland, so scheint es, ist ein Land voll von irren Gewaltverbrechern, deren Taten zwar nicht verhindert, deren Krankheiten von Vertretern der Exekutive jedoch blitzschnell diagnostiziert werden, worauf die Täter unter Berufung auf § 126a StPO Einstweilige Unterbringung geräuschlos in psychiatrischen Kliniken verschwinden, wo sie komfortabel sediert ihrem Prozess entgegendämmern.

Hier sind sieben zufällig ausgewählte Beispiele für schreckliche Verbrechen aus den letzten Jahren: Düsseldorf, 2017: Axtangriff (7 Verletzte); Frankfurt, 2019: ICE-Anschlag (1 Toter); Hamburg, 2020: Angriff vor Synagoge (1 Verletzter); Würzburg, 2021: Messerangriff (3 Tote, 9 Verletzte); Berlin, 2022: Amokfahrt Tauentzienstraße (1 Toter, 31 Verletzte); Hannover, 2024: Messerangriff auf Polizisten (1 Toter); Magdeburg, 2024: Todesfahrt Weihnachtsmarkt (5 Tote, über 200 Verletzte).

Dies sind sieben unterschiedliche Taten höchst unterschiedlicher Täter, aber eines verbindet sie: Die Täter sind, glaubt man den Behörden, sämtlich psychisch krank. Und alle wurden sie noch am Tag der Tat oder kurz danach von den Justizbehörden als „psychisch krank“, „psychisch auffällig“ oder „psychisch beeinträchtigt“ eingestuft – lange bevor ein psychiatrisches Gutachten vorlag. Dabei wird jede offizielle Diagnose, ob ein Täter psychisch krank ist und deshalb möglicherweise schuldunfähig oder vermindert schuldfähig, nie von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft gestellt, sondern immer durch ein psychiatrisches Sachverständigengutachten begründet, das ausschließlich von einem forensischen Psychiater verfasst wird, also einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie mit Spezialisierung Strafrecht.

Über die Weihnachtstage 2024 kamen viele Menschen zur Johanniskirche, um der Opfer des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt (20.12.2024) zu gedenken.

Wie können Polizisten, Staatsanwälte oder einfach nur Pressesprecher, die dafür nicht ausgebildet sind, solche Aussagen treffen – und das auch noch ganz kurz nach der Tat? Warum machen die Behörden bei Verbrechen, welche die Öffentlichkeit stark bewegen, immer öfter und immer schneller angeblich psychisch kranke Verbrecher, die vorzugsweise auch noch Einzeltäter sind, dafür verantwortlich?

Ich habe fünf Hypothesen für diese reihenweise Zuschreibung psychischer Krankheiten anzubieten:

Diese Hypothesen überprüfe ich am Fall der 16 Jahre alten Ukrainerin Liana K. Sie wurde am 11. August gegen 16 Uhr am Bahnhof von Friedland in Niedersachsen (20 Kilometer von Göttingen) von einem Iraker vor einen Güterzug gestoßen und dabei tödlich verletzt. NIUS berichtete ausführlich.

Der Zug fuhr mit einer Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern durch den Bahnhof Friedland, weshalb für jeden – und natürlich auch für Lisas mutmaßlichen Mörder – von vornherein klar war, dass einen solchen Gleissturz niemand überlebt. Polizei und Medien bezeichneten den Fall wochenlang und wider besseres Wissen als „Unfall“ und „Bahnunglück“, bis die Staatsanwaltschaft Göttingen fast drei Wochen später plötzlich eingestand, dass es sich um ein Tötungsdelikt handelt und der Verdächtige ein 31-jähriger Iraker ist, ein gewisser Muhammad A.

Publisher Logo

Dieser Artikel ist von NiUS

Klicke den folgenden Button, um den Artikel auf der Website von NiUS zu lesen.

Weitere Artikel