Die Ampel-Koalition ist gescheitert – und mit ihr der Bundeshaushalt für das kommende Jahr. Eigentlich sollten die Schlussberatungen und die Abstimmung über den Haushalt am 29. November stattfinden. Daraus wird nun jedoch nichts. Dass die bestehende Restregierung aus Grünen und SPD noch eine Mehrheit für einen Haushaltsentwurf zusammenbekommt, gilt als ausgeschlossen. Deutschland wird also in das kommende Jahr ohne einen beschlossenen Haushalt beginnen. Eine völlig neue Situation ist das jedoch nicht. Auch zu einem „Shutdown“ wie in den USA wird es nicht kommen.
In Jahren, in denen im Herbst eine Bundestagswahl stattfindet, kommt es regelmäßig zu Verzögerungen bei der Verabschiedung des Bundeshaushalts. Dies liegt daran, dass nach den Koalitionsverhandlungen zunächst eine neue Regierung gebildet werden muss. Um solche Situationen zu überbrücken, wird eine vorläufige Haushaltsführung eingeführt. Diese stellt sicher, dass der Bund nicht zahlungsunfähig wird und allen seinen rechtlichen Verpflichtungen nachkommen kann.
Bei neuen Ausgaben unterliegt die Regierung jedoch deutlichen Einschränkungen. Sie darf Gelder nur für bestimmte Zwecke ausgeben: Zum einen für den Erhalt gesetzlich bestehender Einrichtungen und die Durchführung bereits beschlossener Maßnahmen. Zum anderen für die Erfüllung rechtlich begründeter Verpflichtungen des Bundes. Schließlich dürfen auch Mittel für Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen sowie damit verbundene Beihilfen verwendet werden, sofern dafür bereits in einem früheren Haushaltsplan Mittel bewilligt wurden.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











