Im aufsehenerregenden Prozess gegen Michael Ballweg, den Gründer der Querdenken-Bewegung, ist die Anklage der Staatsanwaltschaft spektakulär in sich zusammengebrochen. Statt der ursprünglich vorgeworfenen Betrugssumme von 1,5 Millionen Euro blieb am Ende lediglich eine Verurteilung wegen einer minimalen Steuerhinterziehung von knapp 20 Euro und einer Hundematte für 23,85 Euro in den Betriebsausgaben übrig. Nun kommen Zusammenhänge ans Licht, wie es überhaupt zu diesem Verfahren kam.
Bereits im Dezember 2020 widmete ZDF-Agitator Jan Böhmermann in seiner Sendung Magazin Royale dem Querdenken-Gründer viel Aufmerksamkeit und stellte ihn öffentlich als Betrüger dar. Dies führte zu einer Welle von Bürgerbeschwerden nach der Erstausstrahlung am 18. Dezember 2020, die bei der grünen Staatssekretärin Gisela Splett im baden-württembergischen Finanzministerium eingingen. Apollo News berichtete zuerst darüber. Die Behörde wurde damals von Edith Sitzmann, ebenfalls von den Grünen, geführt.
Erste interne Alarm-Mails zu Ballweg hatten bereits vor der Böhmermann-Ausstrahlung im Finanzamt Stuttgart zirkuliert. Am 11. Dezember 2020, also eine Woche vor der Böhmermann-Sendung, schreibt Lothar Knaus, der damalige Leiter des Finanzamts Stuttgart I, eine interne Rundmail an mehrere Kollegen aus seinem Finanzamt. Zusätzlich setzt er die Oberfinanzdirektion Karlsruhe (OFDKA) sowie einen Kollegen aus dem benachbarten Finanzamt Stuttgart II in Kopie. Er hält nach, ob ein Schreiben zum Fall Michael Ballweg / Querdenken-711 bereits eingegangen oder weitergeleitet worden sei, schreibt dann wörtlich: „Oberfinanzdirektion und Finanzministerium sind wegen des Falles sehr alarmiert. Ich bitte um schnellstmögliche Rückmeldung, falls jemand was weiß.“
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











