Definition von „sicheren Herkunftsstaaten“: Warum das EuGH-Urteil fatal für Europas Migrationswende ist 

vor 11 Monaten

Definition von „sicheren Herkunftsstaaten“: Warum das EuGH-Urteil fatal für Europas Migrationswende ist 
Bildquelle: NiUS

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Hürden für Abschiebungen in sichere Herkunftsstaaten deutlich erhöht. Was bedeutet das Urteil für die Asylpolitik der EU und die gemeinsamen Anstrengungen, illegale Migranten in ihre Heimat abzuschieben?

Anlass war das Vorhaben der italienischen Regierung unter Giorgia Meloni, Asylverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Migranten, die in Italien Asyl beantragen wollen, sollten in Asyllager ins Nicht-EU-Ausland, nach Albanien, gebracht werden. Dazu waren in den albanischen Hafenstädten Shëngjin und Gjadër Asyllager errichtet worden. In Schnellverfahren sollten italienische Behörden binnen 28 Tagen über die Asylanträge von Menschen entscheiden, die aus sicheren Herkunftsstaaten wie Ägypten oder Bangladesch stammen. Im Oktober 2024 hatte die Regierung in Rom per Gesetzesdekret festgelegt, dass es sich bei rund 19 Staaten, darunter Bangladesch, um sichere Herkunftsstaaten handele.

Schon italienische Gerichte erschwerten das Unterfangen, nachdem Betroffene geklagt hatten. Nun hat der EuGH nach Klage zweier Bangladeschis entschieden: Ein Staat darf nach derzeitiger europäischer Rechtslage nur dann als sicher eingestuft werden, wenn dort alle Menschen ausreichend geschützt sind. Wenn einzelne Personengruppen gefährdet sind, kann der Staat also nicht als sicher eingestuft werden.

Wohncontainer in einem für Asylbewerber vorgesehenen Lager in Gjadër, unweit der albanischen Hafenstadt Shëngjin.

Auch sollen EU-Mitgliedsstaaten zwar selbst entscheiden dürfen, welche Länder sie als sicher einordnen, müssen aber die Informationsquellen offenlegen, mit denen sie zu dieser Einstufung kommen. Informationsquellen, die zur Bestimmung eines Landes als „sicheres Herkunftsland“ dienen, müssen sowohl den Gerichten als auch betroffenen Antragstellern zugänglich sein.

Erst im April hatte die EU-Kommission einen Vorschlag zu einer gemeinsamen europäischen Liste vorgelegt. Bisher differieren die nationalen Einschätzungen erheblich. Während etwa Italien 19 Staaten als sicher klassifiziert, sind es in Deutschland nur zehn – neben den EU-Ländern Albanien, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Moldau, Senegal und Serbien. Die EU-Kommission hat eine Ergänzung um Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien vorgeschlagen.

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