Die Staatsanwaltschaft auf Palma de Mallorca hat die Zuständigkeit der Gerichte in Spanien für die von der Schauspielerin Collien Fernandes angezeigten Beschuldigungen gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen (u.a. sog. Deepfakes) verneint und die Übertragung der Verfahren an deutsche Behörden beantragt. Das gaben die Anwälte von Christian Ulmen, Schertz Bergmann Rechtsanwälte, in einer in Berlin veröffentlichten Pressemitteilung bekannt. Die offensichtliche „Deepfake“-Lügenstory des Hamburger Gerüchtemagazins „Spiegel“, die in Deutschland eine neue Massenhysterie der sogenannten „Zivilgesellschaft“ ausgelöst hat, bricht immer mehr in sich zusammen – eine Verurteilung von Ulmen in Spanien ist vom Tisch!
„Die spanische Staatsanwaltschaft kommt insofern zu dem klaren Ergebnis, dass sie für keinen der von der Anzeige erfassten Sachverhalte zuständig ist“, heißt es in der Verlautbarung von Ulmens Anwälten. Demnach falle nur ein Vorfall, der sich im Jahr 2023 in Palma ereignet haben soll und mit der Festnahme beider Ehegatten endete, in den Zuständigkeitsbereich von Spanien. Dieses Verfahren sei bereits durch das zuständige Gericht eingestellt worden, betonen die Anwälte.
Weitere zur Anzeige gebrachten Sachverhalten, die angeblich in Spanien geschehen seien, bescheinige die Staatsanwaltschaft keinerlei hinreichende strafrechtliche Relevanz. „Die verbleibenden unterstellten Sachverhalte fallen ihrer Ansicht nach ausschließlich in die Zuständigkeit deutscher Behörden“, heißt es in der Mitteilung von Schertz Bergmann Rechtsanwälte weiter.
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