„Debanking“: Wiener Handelsgericht urteilt, dass Erste Bank Sparkasse Martin Sellner Konto bewilligen muss

vor 9 Monaten

„Debanking“: Wiener Handelsgericht urteilt, dass Erste Bank Sparkasse Martin Sellner Konto bewilligen muss
Bildquelle: Apollo News

Seit mehreren Jahren verwehren sämtliche Banken dem Kopf der Identitären Bewegung (IB), Martin Sellner, die Eröffnung eines Kontos, da diese nicht mit dem rechten Aktivisten zusammenarbeiten möchten. Jetzt verzeichnete Sellner im Bankenverfahren einen ersten Erfolg: Das Handelsgericht Wien urteilte zugunsten des österreichischen Aktivisten und verpflichtete die Erste Bank Sparkasse, Sellner ein Konto zur Verfügung zu stellen. Das bestätigte die Vizepräsidentin des Handelsgerichts gegenüber Apollo News.

Nach Angaben Sellners in einem Video auf X, begründete das Gericht das Urteil damit, dass Konten einem Kontrahierungszwang unterliegen und diese daher zum Vertragsabschluss verpflichtet sind, solange es keinen sachlichen Grund dagegen gibt. Sellner gibt an, dass das Gericht das ihm vorgeworfene „Medienscreening“ nicht als einen Grund gegen einen Vertragsabschluss anerkannt hat.

Damit erreichte Sellner zumindest bei einer Bank eine gerichtliche Zulassung zur Kontoeröffnung. In der Vergangenheit hätten nach Angaben des österreichischen Aktivisten bis zu 394 Banken ihm eine Kontoeröffnung verwehrt. Insgesamt sollen 93 seiner Konten gesperrt worden sein.

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