Es ist ein unfassbares, höchst brisantes Dokument, das die Innenministerin von Sachsen-Anhalt, Tamara Zieschang (CDU) in ernsthafte Bedrängnis bringt! Mehr als 100 Mal hätte sie laut einem BKA-Bericht die Möglichkeit gehabt, gegen den Attentäter von Magdeburg vorzugehen, mehr als 100 Mal tat sie eben dies nicht.
Taleb Al Abdulmohsen, der Terrorist, der in Magdeburg sechs Menschen tot fuhr und dutzende verletzte, ist polizeibekannter Araber, der seit Jahren mit Drohungen von sich hören machte. Sage und schreibe 105-mal wurde der Arzt aus Saudi-Arabien seit 2013 in sechs Bundesländern aktenkundig, es gab 18 Ermittlungsverfahren und drei Gefährderansprachen, zweimal wurde der Mann rechtskräftig verurteilt. Dies geht aus einem 16-seitigen Bericht des Bundeskriminalamts (BKA) hervor, der an den Bundestag übermittelt wurde und den mindestens fahrlässigen Umgang der Behörden mit Taleb Al Abdulmohsen dokumentiert.
Bereits 2013 ermittelten diese gegen ihn wegen des Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, nachdem die Ärztekammer notwendige Unterlagen von ihm gefordert hatte. „Dies sei von ihm nicht akzeptiert worden und er habe Handlungen angedroht, welche „internationale Beachtung finden“ würden und habe auf den Anschlag in Boston vom 15.04.2013 verwiesen. Im Rahmen einer Durchsuchung am 19.04.2013 und der anschließenden Auswertung der sichergestellten Asservate konnten keine gefährdungsrelevanten Erkenntnisse gewonnen werden“, heißt es im Bericht des BKA. Und:„ Das Amtsgericht Rostock verurteilt AL ABDULMOHSEN zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 10 Euro. Es erfolgt eine Eintragung im Bundeszentralregister (BZR).“
Neben den Ländern Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Hamburg und Bayern waren laut Spiegel-Bericht auch zahlreiche Bundesbehörden in den Fall involviert, darunter das BKA, der Bundesnachrichtendienst (BND), das Bundesamt für Verfassungsschutz und sogar das Bundeskanzleramt. Al Abdulmohsen, ein Schiit, wütete nicht nur gegen seine mehrheitlich sunnitische Heimat Saudi-Arabien, sondern auch gegen Vertreter der Justiz, etwa Richter und Staatsanwälte, und sogar gegen seinen eigenen Anwalt.
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