Seit Nancy Faeser als letzten Amtsakt Anfang Mai die Bundesverfassungsschutz-Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ vorstellte, haben die olympischen Spiele der Doppelstandards begonnen. Zunächst gaben sich sämtliche Journalisten mit den wenigen Informationen zufrieden, die ihnen die Behörden zuwarfen. Das Gutachten selbst ist ja bekanntlich als geheim eingestuft. Der Konjunktiv kam dabei eher sporadisch zum Einsatz, warum sollte man auch am Staat zweifeln.
Eine Woche später vermeldete der Spiegel, er habe das Gutachten zu lesen bekommen. Nicht nur das: Während die imposante Länge des 1.108 Seiten starken Gutachtens immer wieder – quasi als für sich genommen schon belastendes Indiz gegen die AfD – betont wurde, hat der Spiegel es in unter einer Woche „ausgewertet“. Natürlich ist es reiner Zufall, dass ausgerechnet der Spiegel das Gutachten gleich zuallererst hatte.
Warum diese Monopolstellung des Spiegel problematisch ist, hat er auch direkt selbst bewiesen. So kann man nun, da der Cicero das Gutachten vollständig veröffentlicht hat, nachvollziehen, dass er etwa Alice Weidel verkürzt und dadurch sinnentfremdend aus dem Gutachten zitiert hat (Apollo News berichtete).
Der Leak des Gutachtens an den Cicero hat für mehr Kritik gesorgt als etwa an den Spiegel. Denn der Cicero hatte den Leak des Gutachtens selbst in einem Kommentar zuvor als strafbare Handlung kritisiert – was es faktisch auch ist – weshalb ihm Leute, die sich für ganz besonders schlau halten, dafür einen Doppelstandard vorwerfen. Dazu gehört etwa der Volksverpetzer, der das mit „Kannst du dir nicht ausdenken lol“ kommentierte. Wie ironisch.
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