Dürfen Unzufriedene den Rundfunkbeitrag verweigern? Bundesverwaltungsgericht prüft Einseitigkeit des ÖRR

vor 9 Monaten

Dürfen Unzufriedene den Rundfunkbeitrag verweigern? Bundesverwaltungsgericht prüft Einseitigkeit des ÖRR
Bildquelle: Apollo News

Eine Frau aus Bayern weigert sich, den Rundfunkbeitrag weiterhin zu zahlen. Sie wirft dem Bayerischen Rundfunk vor, seinen Auftrag zur ausgewogenen Berichterstattung nicht zu erfüllen. Am Mittwoch wurde der Fall vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in öffentlicher Sitzung verhandelt. Das Urteil soll am 10. Oktober verkündet werden und klären, ob Beitragszahler die Zahlung verweigern dürfen, wenn sie den Programmauftrag als verletzt ansehen.

Der große Verhandlungssaal des Bundesverwaltungsgerichts war bis auf den letzten Platz gefüllt – das öffentliche Interesse war enorm. Die Klägerin wurde durch die Rechtsanwälte Harald von Herget und Carlos Gebauer vertreten, blieb selbst jedoch der Verhandlung fern. Unterstützung erhielt sie zudem von der Bürgerinitiative „Leuchtturm ARD“.

In der knapp zweistündigen Verhandlung erhielten beide Seiten Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Klägerseite kritisierte eine mangelnde Meinungsvielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Zudem gebe es für Bürger – abgesehen von Programmbeschwerden – keine wirksame Möglichkeit, sich an die Rundfunkanstalten zu wenden, um Kritik zu äußern oder Veränderungen einzufordern.

Publisher Logo

Dieser Artikel ist von Apollo News

Klicke den folgenden Button, um den Artikel auf der Website von Apollo News zu lesen.

Weitere Artikel