Es ist ein Urteil von enormer Bedeutung: Wie das Landgericht Berlin II am Dienstag entschied, darf die Rechercheplattform Correctiv zukünftig unter anderem nicht mehr behaupten, dass beim sogenannten Geheimtreffen von Potsdam ein „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ vorgestellt worden sei. Damit wird der Kern der Anfang 2024 von Correctiv selbst initiierten Berichterstattung über den angeblichen „Geheimplan gegen Deutschland“ als Falschbehauptung entlarvt.
Die Wirkung des Urteils ist noch gravierender als frühere Entscheidungen. Bereits 2024 kam es zu einer Reihe von Gerichtsverfahren, weil Beteiligte des Potsdamer Treffens gegen Presseberichte vorgingen, die die Correctiv-Darstellung auf problematische Weise verbreitet hatten. ARD und ZDF mussten in der Folge ihre Berichterstattung korrigieren oder zurücknehmen.
Die Redaktionen waren damals offenbar davon ausgegangen, dass die von Correctiv geschilderte Darstellung keine Interpretation, sondern eine Tatsachenbehauptung war. Die Gerichte hielten dem jedoch entgegen, dass es sich beim „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ nicht um eine objektive Darstellung des von Martin Sellner dort vorgestellten Remigrationskonzepts handele, sondern um eine subjektive Interpretation durch Correctiv. Die Ausweisung deutscher Staatsbürger forderte Sellner explizit nicht.
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