Die heute vor einem Jahr, am 10. Januar 2024, veröffentlichte Correctiv-Geschichte „Geheimplan gegen Deutschland“ ist im Mainstream als Lüge aufgeflogen. Weil sie im Kern auf „unwahren Tatsachenbehauptungen“ beruhe, so ein Berliner Gericht, darf sie als „dreckige Lüge“ bezeichnet werden.
Großen Teilen der Regierung und Medien in Deutschland darf man getrost Auffassungsgabe und Reflexionsbereitschaft absprechen; andernfalls hätte das Correctiv-Märchen keine gesellschaftliche Leiterzählung werden können. Nach einem Jahr stehen ihre Nutznießer und Multiplikatoren entlarvt da als das, was sie sind: unwillig und unfähig, Lüge von Wahrheit zu unterscheiden.
Einer der bedeutsamsten deutschen Staatsrechtler ist Christoph Degenhart. Bis 2020 war er Verfassungsrichter am sächsischen Verfassungsgerichtshof, dem er zehn Jahre angehört hatte. Nun hat er sich zur Correctiv-„Recherche“ geäußert, in der ein staatlich unterstütztes Medienportal fälschlicherweise behauptet hatte, dass in einer Potsdamer Villa ein verfassungswidriger Plan zur Vertreibung und Ausweisung von deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund geschmiedet worden sei.
Staatsrechtler Christoph Degenhart
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











