Correctiv hat mit Journalismus so viel zu tun wie ein Bordell mit einem Kloster

vor 3 Monaten

Correctiv hat mit Journalismus so viel zu tun wie ein Bordell mit einem Kloster
Bildquelle: Apollo News

Vielleicht hat kein Presseorgan jemals eine so vernichtende Niederlage vor Gericht eingefahren wie Correctiv. Die Erfinder der Erzählung des „geheimen Masterplans von Potsdam“ sammeln mittlerweile zwar juristische Watschen, wie andere früher Briefmarken sammelten – aber das Landgericht Berlin hat eine besonders deutliches Urteil geliefert. In überraschender, aber angemessener Härte reißen die Richter ab, was vom Nimbus des „Geheimplans gegen Deutschland“ noch übrig ist.

Die Kernbehauptungen und -darstellungen des Berichts, die Erzählung von einem Masterplan zur Ausweisung von Staatsbürgern, sei „nicht nur im Wesentlichen unwahr, sondern gleichzeitig unklar, ungenau und unvollständig“, heißt es in der Urteilsbegründung. Und deshalb nicht mal als Meinungsäußerung zulässig – auf diese Schutzbehauptung hatte Correctiv sich in der Vergangenheit zurückgezogen. Die Erzählung der Autoren sei so irreführend und lückenhaft, dass nicht mal das gelten könne, halten die Richter fest.

Die Darstellung sei „aus der Luft gegriffen“ – für diese Behauptung fehle „jeder tatsächliche Anhaltspunkt“, urteilt das Gericht. Insgesamt habe Correctiv seine journalistische Sorgfaltspflicht eklatant verletzt, etwa mit den völlig unjournalistischen Verweisen auf und den Gleichsetzungen zur Wannseekonferenz. Die Insinuationen, die geradezu bösartigen Textdarstellungen, die Übertreibungen – all das wird vom Gericht in aller Deutlichkeit für unzulässig befunden.

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