„Correctiv“ muss Falschbehauptungen unterlassen – wann gibt es politische Konsequenzen?

vor 9 Monaten

„Correctiv“ muss Falschbehauptungen unterlassen – wann gibt es politische Konsequenzen?
Bildquelle: Tichys Einblick

Mit ihrer Geschichte über das angebliche „Wannsee 2.0“-Treffen in Potsdam, erschienen im Januar 2024, hat die teils staatsfinanzierte Plattform „Correctiv“ einen großen Teil seiner Reputation verloren. Als die Organisation kürzlich angeblich neue Recherchen zu dem Komplex veröffentlichte, nahmen selbst die Medien, die 2024 die angeblich sensationelle Enthüllung entweder weitergaben oder sogar noch zuspitzten, kaum noch Notiz von der Publikation. Denn inzwischen gibt es mehr als ein Dutzend rechtskräftige Urteile gegen Medien wie NDR, SWR und zahlreiche Zeitungen, die damals für bare Münzen nahmen, was „Correctiv“ in seinem eigenen Text nur raunend andeutete: nämlich, dass bei der Zusammenkunft in Potsdam ein „Masterplan Remigration“ geschmiedet worden sei, der auch die massenhafte Vertreibung deutscher Staatsbürger vorgesehen hätte.

Zum einen hatte „Correctiv“ 2024 dem CDU-Mann Vosgerau die Äußerung untergeschoben, junge Wählerinnen türkischer Herkunft könnten sich keine unabhängige Meinung bilden. In Wirklichkeit hielt der Staatsrechtler in Potsdam einen Vortrag über das Briefwahlrecht und die Genzen, die das Verfassungsgericht in seiner Rechtsprechung diesem Verfahren setzt. Vosgerau sagte damals vielmehr, er habe Zweifel, dass Wählerinnen türkischer Herkunft tatsächlich im Briefwahlverfahren unbeeinflusst abstimmen, wenn sie das unter den Augen ihrer Väter und Brüder per Briefwahl tun. In seinem Vortrag ging es um die generelle Manipulationsanfälligkeit der Briefwahl. Genau das erklärte er „Correctiv“ auch auf Anfrage vor Erscheinen des Artikels im Januar 2024. „Correctiv“ machte daraus die Behauptung, Vosgerau habe die falsche Behauptung der Plattform selbst bestätigt. Beide verdrehte und manipulative Behauptungen untersagte das Landgericht Berlin nun „Correctiv“. Und mehr noch: Das Gericht sprach in seinem Urteil von einem Correctiv-„Framing“, also von einer sprachlichen Einrahmung einer Aussage, die den Leser in die Irre führen soll.

Die Richter ließen sich auch nicht von der angeblichen Eidesstattlichen Versicherung des früheren Neonazis und Rassenideologen Erik Ahrens beeindrucken, der früher für die AfD arbeitete, sich dann aber mit der Partei überwarf und heute selbst versichert, er wolle alles tun, um der AfD zu schaden. „Correctiv“ legte ausgerechnet eine Erklärung dieser dubiosen Figur vor – allerdings interessanterweise nicht im Original, sondern nur als Kopie. „Erik Ahrens ist ein rechtsradikaler Verschwörungstheoretiker, der sich offen zu Lügen bekennt und sich damit rühmt, dass er sich im Kampf ‚gegen rechts‘ auch gerne strafbar macht“, kommentiert Rechtsanwalt Carsten Brennecke von der Kanzlei Höcker, die das Verfahren für Vosgerau führt, den Vorgang. Abgesehen von der Person des Zeugen und den Umständen seiner vorgelegten Erklärung: Ahrens’ Versicherung bestätigte gerade nicht die Falschbehauptung von „Correctiv“, sondern Vosgeraus Darstellung.

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