Der sächsische Verfassungsgerichtshof hat am Donnerstag entschieden, dass zwei Corona-Maßnahmen aus dem Jahr 2021 verfassungswidrig waren. Wie es in der Pressemitteilung heißt, waren die nächtliche Ausgangssperre und die Begrenzung der Teilnehmerzahl bei Hochzeiten und Beerdigungen nicht mit der Verfassung vereinbar. 38 AfD-Abgeordnete hatten einen Normenkontrollantrag gestellt.
Laut Ansicht der Partei waren die Eingriffe unverhältnismäßig gewesen und hätten nicht auf einer wissenschaftlichen Grundlage basiert. Die Einschränkungen waren am 26. Januar 2021 und am 12. Februar 2021 erlassen worden und umfassten neben der nächtlichen Ausgangssperre und der Teilnehmerbegrenzung bei Hochzeiten ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit, Kontaktbeschränkungen und die Schließung von Gaststätten.
Ein Vertreter der Staatsregierung hatte bei der Verhandlung laut Welt gesagt, dass es 2021 keine Zeit für wissenschaftlich basierte, umfassende Grundlagen gegeben habe. Es seien zwar unerfreuliche Maßnahmen gewesen, aber man habe Leben schonen wollen. Die Beschränkungen bei Eheschließungen und Beerdigungen seien nicht an die Inzidenz geknüpft gewesen, urteilte das Gericht. Außerdem seien die Unterschiede zwischen beiden Arten der Zusammenkünfte nicht berücksichtigt worden.
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