Das ganze Verfahren ist schon wegen der Zeitachse bizarr.
Im Dezember 2021 soll der Beschuldigte eine Bescheinigung für eine nicht durchgeführte Corona-Impfung bestellt haben. Doch erst im Dezember 2024, also volle drei Jahre nach der angeblichen Tat, gab es die erste Anzeige wegen Urkundenfälschung (§ 267 StGB).
Erst ein weiteres Jahr später – im Dezember 2025 – bekam der Beschuldigte eine von der Polizei. Der Vorfall war da also schon vier Jahre alt.
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