Der Religionsunterricht in Deutschland ist das einzige Schulfach, das im Grundgesetz den Bürgern zugesichert ist (vgl. GG Art 7.3). Das liegt historisch daran, dass im Zuge der Novemberrevolution 1918 linksradikale Kräfte um USPD/SPD den Religionsunterricht abschaffen wollten. Dies stieß auf unerwartet großen und erbitterten bürgerlichen Protest. Dieser war so erfolgreich, dass es der konfessionelle Religionsunterricht gegen alle linken Umtriebe in die Verfassung schaffte.
Allerdings ist heute oft nur noch eine kleine Minderheit der Schüler evangelisch, katholisch oder überhaupt christlich-religiös motiviert. Eine Zusammenlegung dieser Splittergruppen zu einem einheitlichen Relgionsunterricht ist bereits aus organisatorischen Gründen notwendig. Hinzu kommt die Erfahrung, dass die Trennlinien zwischen den Christen heute weniger durch die Konfession bestimmt sind. Es gibt viele katholische Priester, denen ich als evangelischer Pfarrer spirituell und ethisch näher stehe als meinen evangelischen Kollegen. Umgekehrt sind viele evangelische links-illiberale Christen mit links-illiberalen Katholiken stärker verbunden als mit ihren eigenen liberal-konservativen Glaubensgenossen.
Ein gemeinsamer „Christlicher Religionsunterricht“ macht also durchaus Sinn. Dabei ist entscheidend, auf welchen verbindlichen normativen Aussagen (= „Dogmen“) dieser neue Religionsunterricht aufgebaut ist. Und da lässt sich das niedersächsische Kultusministerium mit den beteiligten Kirchen nicht lumpen: Die Agenda des neuen Religionsunterrichts basiert auf einer stramm rot-grünen Dogmatik.
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