Nachdem drei russische Kampfjets in zwölf Minuten in den estnischen Luftraum eingedrungen sind, ist eine Debatte entbrannt, wie man mit solch einer Provokation umgehen soll. Jürgen Hardt, außenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, ist davon überzeugt, dass Russland die Botschaft gesendet werden muss, dass eine „militärische Grenzverletzung mit militärischen Mitteln beantwortet wird“. Für ihn schließt dies den „Abschuss russischer Kampfjets über NATO-Gebiet“ ein, wie er gegenüber dem RND sagte.
Hardt sieht ansonsten das Risiko, dass Russland immer weiter gehen würde: „Die Alternative wäre, dass die russische Kriegslogik immer weiter zündelt. Jetzt sind es Luftraumverletzungen, bald der Beschuss einzelner Ziele, dann kommen russische Soldaten“, zeichnet der Oberleutnant der Reserve ein mögliches Szenario, wenn die NATO Russland keine Grenzen aufzeigt.
Ein Abschuss von russischen Kampfjets, die lediglich in den Luftraum eines NATO-Staates eindringen, ist mit dem Völkerrecht nicht vereinbar, sagte allerdings der Professor für internationale Beziehungen und Geopolitik, Klemens H. Fischer, gegenüber dem Tagesspiegel. Denn im Völkerrecht gelte „grundsätzlich das Prinzip der Angemessenheit“. Tatsächlich wäre ein Abschuss fern von völkerrechtlichen Bestimmungen wie dem Gebot zum mildesten Mittel, das angewandt werden muss. Abfangen und Abdrängen von fremden Flugzeugen ist die international etablierte Gegenmaßnahme.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











