Causa David Bendels vor dem Landgericht Bamberg – Top-Staatsrechtler Ulrich Vosgerau: Am 14. Januar geht es auch um den Rechtsstaat Deutschland!

vor 6 Monaten

Causa David Bendels vor dem Landgericht Bamberg  – Top-Staatsrechtler Ulrich Vosgerau: Am 14. Januar geht es auch um den Rechtsstaat Deutschland!
Bildquelle: Deutschland Kurier

Der Countdown läuft: Am 14. Januar findet vor dem Landgericht Bamberg (Oberfranken) der wohl wichtigste Meinungsfreiheits-Prozess des Jahres 2026 statt. David Bendels, Herausgeber/Chefredakteur des Online-Portals Deutschland-Kurier, und seine Anwälte gehen in die Berufung gegen das Willkür-Urteil des Amtsgerichts Bamberg in Sachen „Faeser-Meme“. Der Deutschland-Kurier sprach wenige Tage vor dem bedeutsamen Prozesstermin mit Top-Staatsrechtler Ulrich Vosgerau. Er vertritt den Journalisten zusammen mit zwei renommierten Strafrechtlern vor Gericht. Laut Vosgerau geht es um weit mehr als die Meinungsfreiheit – es geht auch um die Frage, ob Deutschland noch ein Rechtsstaat ist.

Deutschland-Kurier: Herr Professor Vosgerau, können Sie bitte erklären, warum und auf welcher Grundlage der Chefredakteur des Deutschland-Kuriers, David Bendels, im April 2024 vom Amtsgericht Bamberg zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt wurde? Worum geht es beim „Faeser-Meme“-Verfahren gegen Herrn Bendels konkret?

Vosgerau: Die Verurteilung erfolgte aufgrund der „Verleumdung einer Person des politischen Lebens“. Das Bundesinnenministerium hatte am 27. Januar 2024 auf X ein Bild geposted, auf dem die damalige Bundesinnenministerin ein Schild hochhält, auf dem die Worte „We remember“ stehen. Am 28. Februar 2024 erschien daraufhin auf dem X-Kanal des „Deutschlandkuriers“ eine satirische Verfremdung des Bildes; nun stand auf dem Schild: „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“.

Deutschland-Kurier: Mit welcher Erwartung gehen Sie als einer der drei Verteidiger des DK-Chefredakteurs in die Berufungsverhandlung des „Faeser-Meme“-Prozesses am 14. Januar vor dem Landgericht Bamberg? Welchen Verlauf des Prozesses erwarten Sie?

Vosgerau: Das Urteil des Amtsgerichts Bamberg hat nicht nur bei Journalisten, sondern auch bei Rechtssachverständigen – und zwar ganz unabhängig von ihrer politischen Positionierung – für ein gewisses Entsetzen gesorgt. So sprach etwa DIE WELT von einem „Urteil wie aus einer Diktatur“. Das christliche Medienmagazin PRO meinte: „Dieses Urteil ist so peinlich, daß man es glatt selbst für Satire halten könnte. Und es ist in seiner Härte vollkommen abwegig.“

Der Vorwurf einer angeblichen Verleumdung ist bereits auf der rein strafrechtlichen Ebene, also auch ohne direkte Berufung auf die Meinungsfreiheit des Grundgesetzes, völlig abwegig. Denn der satirische Charakter der Äußerung ist auf den ersten Blick erkennbar und drängt sich dem Leser und Adressaten regelrecht auf.

Um den Vorwurf der „Verleumdung“ in dieser Fallkonstellation zu rechtfertigen, hätte der durchschnittliche Rezipient ja vernünftigerweise nicht nur annehmen müssen, Nancy Faeser habe wirklich ein Schild mit der entsprechenden Aufschrift hochgehalten, sich fotografieren lassen und verbreite dieses Foto nun von sich aus oder lasse es verbreiten. Nein, er hätte darüber hinaus auch noch weiter glauben müssen, die Worte „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ seien, also in dem hypothetischen Sachverhalt, von Nancy Faesers Seite auch völlig ernstgemeint gewesen und nicht etwa ironisch und sie wolle der Welt nun ganz ernsthaft mitteilen, dass sie „die Meinungsfreiheit haßt“. Das hat aber natürlich niemand so verstanden, und hätte es jemand so verstanden, wäre er nicht ganz richtig im Kopf.

Publisher Logo

Dieser Artikel ist von Deutschland Kurier

Klicke den folgenden Button, um den Artikel auf der Website von Deutschland Kurier zu lesen.

Weitere Artikel