Es kommt gelegentlich vor, dass die Immunität von Abgeordneten des Bundestags aufgehoben wird und gegen sie staatsanwaltschaftliche Ermittlungen bzw. Gerichturteile (Aufhebung der Indemnität) möglich werden. Das Grundgesetz schützt die Abgeordneten mit Artikel 46 davor. In der 19. Legislaturperiode 2021 bis 2025 war das 25mal der Fall, zuvor erheblich seltener.
Aktuell stand die Aufhebung der Immunität von drei Bundestagsabgeordneten an. In zwei Fällen hatte der Ausschuss des Bundestages für „Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung“ die „Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens“, also die Aufhebung der Immunität vorgeschlagen, in einem dritten Fall nicht. Das Plenum des Bundestages folgte diesen Vorschlägen am Abend des 5. Juni in allen drei Fällen. Allerdings mit unterschiedlichen Abstimmungsverhältnissen. Siehe S. 870 und 871 des Sitzungsprotokolls.
Causa MdB Gökay Akbulut (Linke)
STADE: Sechsfacher Mord wegen Sorgerecht! Neue Details! Patentante auch im Fokus | WELT STREAM












