Nur ganz wenige Eingeweihte im Raumschiff Berlin dürfen genau wissen, was das „Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan“ (BAP) bislang gekostet hat und was es über die Jahre hinweg kosten wird. Es werden ja nach wie vor Afghanen eingeflogen. Von mehr als 2.000 Zusagen einer Aufnahme in Deutschland ist die Rede. Eingeflogen derzeit aus der pakistanischen Hauptstadt Islamabad. Bis Anfang März 2025 waren über 33.200 Personen eingereist, darunter über 20.300 angebliche Ortskräfte mit Familien und über 12.900 weitere, besonders gefährdete Afghanen mit Familien. Kosten? Sicher geht es über die Zeit hinweg um einen siebenstelligen Euro-Betrag.
So richtig durchsichtig war das BAP nie. Ist es auch heute nicht. Viele Fragen sind und bleiben unbeantwortet: Waren wirklich alle nach Deutschland geholten Afghanen „Ortskräfte“? Drohte ihnen von den Taliban wirklich Ungemach? Waren auch Straftäter darunter? Ging es bei der Erteilung von Visa immer korrekt zu? Gab es seitens der Spitze im Außenministerium nicht auch fragwürdige Eingriffe? War bei der Beratung der Einreisewilligen nicht auch Vetternwirtschaft im Spiel? Warum wurde der Rat von Botschaftsangehörigen und von Sicherheitskräften beiseitegeschoben? TE hat regelmäßig über Unregelmäßigkeiten im BAP berichtet:
Eine Frage blieb bislang unbeantwortet: Wer waren und sind die NGOs, die dem Bundesamt für Migration (BAFM) Namen von Einreisenden zusammenstellten? Der AfD-Abgeordnete Stefan Keuter wollte eben dies von der Bundesregierung wissen. Doch die Regierung erklärt das zur Geheimsache. Und das Verfassungsgericht hat das Schweigen der Bundesregierung am 8. April 2025 abgesegnet. Tenor des Gerichts:
„Der Antrag ist unzulässig. Der Antragsteller hat nicht substantiiert, also hinreichend dargelegt, dass er durch die eingeschränkte Antwort der Antragsgegnerin in seinen Abgeordnetenrechten verletzt sein könnte.“
DEUTSCHLAND: Klingbeil präsentiert Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 & Finanzplan bis 2030











