Der Bundesrechnungshof veröffentlichte am 16. September 2025 seinen Bericht zum „Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan besonders gefährdeten Afghaninnen und Afghanen“.
Der Bericht kritisiert das Bundesministerium des Innern (BMI) und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Das Besondere an dem Bericht ist, dass die kritisierten NGOs nicht benannt werden. Der Bericht erklärt nicht, warum diese NGOs nicht benannt werden dürfen. Der Bericht bescheinigt den beteiligten Ämtern, BMI und BAMF, dass sie Verwaltungsvorschriften verletzt hätten, notwendige Prüfungen unterlassen, gegen das Besserstellungsverbot verstoßen haben und kritiklos Gelder an die nicht genannt werden dürfenden NGOs ausgezahlt haben.
Weswegen die Ämter einfachste und eigentlich selbstverständliche Verfahren nicht korrekt durchführen können, beleuchtet der Bericht allerdings nicht. Wünschenswert wäre, dass dieser Bericht Grundlage für eine interne Prüfung der offensichtlich nicht Option optimalen Arbeit der Ämter wäre.
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