In Deutschlands Bundesbehörden fallen die Beschäftigten im Schnitt mehr als vier Arbeitswochen pro Jahr krankheitsbedingt aus. 2024 waren Mitarbeiter der unmittelbaren Bundesverwaltung durchschnittlich an 20,51 Arbeitstagen nicht im Dienst. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor.
Dabei gibt es deutliche Unterschiede zwischen Angestellten und Beamten. Tarifbeschäftigte – also Arbeitnehmer des Bundes mit Arbeitsvertrag, vom Verwaltungsmitarbeiter bis zum technischen Personal – fehlten durchschnittlich 22,68 Tage. Beamte sowie Richter kamen auf 20,13 Tage.
Besonders auffällig sind die Unterschiede je nach Laufbahngruppe. Im einfachen Dienst, in dem beispielsweise Boten-, Pforten- oder andere einfache Hilfstätigkeiten angesiedelt sein können, wurden durchschnittlich 34,66 Krankheitstage registriert.
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