Die Bundespolizei hat die Einführung von Ansprechpersonen (AP) für LSBTIQ-Themen beschlossen, die sich den Bereichen geschlechtliche Identität und sexuelle Orientierung widmen sollen, mit einem Fokus auf die Unterstützung von Trans-Personen. Wie es in einer Rahmenanweisung aus April heißt, die NIUS exklusiv vorliegt, soll durch die Maßnahme ein „vorurteilsfreies Arbeitsumfeld“ geschaffen und die „Akzeptanz von Vielfalt innerhalb der Behörde“ gefördert werden. Dies soll ein Arbeitsumfeld ermöglichen, „in dem die freie Entfaltung der Persönlichkeit gewährleistet ist, ohne Ausgrenzung oder andere Formen der Diskriminierung“.Die Ansprechpersonen sollen sich auf die Dimension „sexuelle Orientierung“ und „geschlechtliche Identität“ konzentrieren. Die Aufgaben der neuen Ansprechpersonen umfassen die „Einzelfallberatung für Mitarbeitende“, die „Unterstützung der zuständigen Bereiche bei der Bearbeitung von Beschwerdefällen von Betroffenen polizeilicher Maßnahmen“ sowie die „themenbezogene Beratung und Unterstützung der Fachbereiche“, etwa in den Bereichen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Personalgewinnung oder politisch motivierte Kriminalität.
Intern sorgt die Schaffung der Posten für Kritik. Ein Bundespolizist, der anonym bleiben möchte, erklärte gegenüber NIUS, dass die Maßnahme „Geldverschwendung“ sei. „In Deutschland haben wir ganz andere Probleme, etwa mangelhafte Ausstattung und Personalmangel.“ Statt Kollegen für Grenzkontrollen und Arbeit auf der Straße einzustellen, schaffe man progressive Bürojobs. „Wir brauchen keine Transbeauftragten, sondern Kollegen auf der Straße, an Bahnhöfen, im Grenzgebiet“, so der Beamte.Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Schulung der Polizeikollegen: Die Ansprechpersonen sollen „Sensibilisierung und Bewusstsein schaffen für LSBTIQ-Themen“ und „Kompetenzen im Umgang mit LSBTIQ-Personen“ vermitteln. Dazu gehört auch die „Unterstützung bei der Schulung von Inhalten des Lehrbriefes ‚Polizeilicher Umgang mit trans- und intergeschlechtlichen Personen‘ in den Bundespolizeibehörden“. Im Bereich der Prävention von Hasskriminalität sollen die Ansprechpersonen durch „entsprechende Beratung und Sensibilisierung dazu beitragen, Hasskriminalität gegen sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität zu erkennen und somit Risiken durch Fehlverhalten vorzubeugen“, heißt es in dem Schreiben.
Ein Polizist mit einem Regenbogenfähnchen beim „Christopher-Street-Day“.
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